Todesfall im Ausland

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Der Tod eines Menschen ist immer eine besonders schmerzvolle Erfahrung für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod dazu noch völlig überraschend ein – beispielsweise bei einem Auslandsaufenthalt – haben die Hinterbliebenen neben der Trauerarbeit, die es zu leisten gilt, noch eine Vielzahl von Formalitäten zu erledigen.

Verstirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, wird der Verstorbene ins Krankenhaus gebracht. Dort wird die Todesursache ermittelt und bei der zuständigen Behörde eine lokale Sterbeurkunde ausgestellt. Danach erfolgt eine Meldung an die österreichische Botschaft, die es übernimmt, die nächststehenden Angehörigen über den Todesfall zu informieren.

Die Überführung des Verstorbenen wird durch ein Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem österreichischen Bestattungsunternehmen durchgeführt. Dies ist mit sehr hohen Kosten verbunden, da es strenge Auflagen für den Sarg und die hygienischen Richtlinien im Umgang mit Verstorbenen gibt. Zusätzlich ist ein internationaler Leichenpass mit diversen Beglaubigungen erforderlich.

Eine Überführung ist allerdings nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass die Kosten auch übernommen werden.  Meist sind diese durch eine Reiseversicherung abgedeckt, auch der ÖAMTC-Schutzbrief garantiert eine Kostendeckung bis zu einer bestimmten Obergrenze. Ist jedoch kein Versicherungsschutz vorhanden, müssen die Angehörigen für die Kosten aufkommen. Alternativ zu einer Sarg-Überführung ist die Beisetzung im Ausland oder Kremation im Ausland und Urnen-Überführung möglich. Eine Urnen-Überführung ist im Vergleich zur Sarg-Überführung relativ unkompliziert.

 

Patenschaft widmen - Erinnerungen bewahren

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Formalitäten im Todesfall

Die Sterbeurkunde ist die Voraussetzung für das Begräbnis und andere Angelegenheiten bei Behörden oder Banken.